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| Es wird auf dieser Ebene nichts geheimgehalten. Es wird nur nichts mitgeteilt - das aber gründlich" (Rilling 1988, S. 77) |
In Deutschland gibt es - anders als in vielen anderen Ländern - keine großen staatlichen
Einrichtungen, die Rüstungsforschung betreiben: Rüstungsforschung und -entwicklung ist
hierzulande vor allem Sache der privaten Industrie und infolgedessen weniger nach außen
sichtbar (vgl. Rilling 1988, S.75). In den letzten Jahren sind zunehmend Restriktionen und
Verbote gefallen (z.B. die Bestimmungen des WEU(2)-Vertrages, die Frage von out-of-area-Einsätzen der Bundeswehr, Rüstungsexportkontrollen etc.), andere wurden und werden
umgangen oder unterlaufen (z.B. Aufbau einer defensiven ABC-Forschung, internationale
Kooperationen bei Rüstungsforschung und -export).
Die mangelnde Sichtbarkeit von Rüstungsforschung in Deutschland ist jedoch auch "auf eine
sehr wohl zielbewußte und gemachte, den Bereich der militärischen Forschung nachgerade
systematisch marginalisierende Präsentationspolitik des Verteidigungs- und
Forschungsministeriums der Bundesrepublik" (Rilling 1988, S. 77) zurückzuführen.
Rüstungsforschung wird so der politischen Auseinandersetzung entzogen. So gibt es kaum
detailliertes, aktuelles Material zu militärischer Forschung und Entwicklung vom
Verteidigungs- (BMVg) oder Forschungsministerium (BMFT). Beide Ministerien arbeiten in
diesem Sektor übrigens eng zusammen: Beispielsweise werden Grundlagenarbeiten für
Mikroelektronik und Informationstechnologie, die (auch) von militärischem Interesse sind,
nicht vom BMVg gefördert, sondern vom BMFT, wobei Absprachen gewährleisten, daß
militärische Anforderungen bei der Forschungspolitik und in Förderprogrammen
Berücksichtigung finden (vgl. Haunschild 1986).
In den Forschungsberichten des BMVg werden zwar Forschungsaufträge an Hochschulen und
Arbeitsergebnisse publiziert - Daten zu Gesamtzahl, globalem Finanzvolumen und
Auftragnehmern militärischer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an Hochschulen
werden allerdings "aus Gründen des Vertrauensschutzes" geheimgehalten (BMVg 1990).
Schon 1970 stellte das BMVg in einer Presseerklärung seinen Standpunkt folgendermaßen
dar: "Das Bundesministerium der Verteidigung hat, wie bekannt, mit Hochschulen und
Instituten Forschungsaufträge abgeschlossen. Diese Forschungsaufträge unterliegen, weil
sie ausschließlich humanitären Interessen dienen, keinerlei Geheimhaltung. Eine öffentliche
Auskunftspflicht, bekanntzugeben, welche Aufträge an welche Institute vergeben worden sind,
muß allerdings verneint werden" (BMVg 1970). Auch in Zusammenhang mit dem SDI-Programm weigerte sich das BMVg mitzuteilen, an welchen Hochschulen entsprechende
Forschungsarbeiten durchgeführt werden. Nach Aussage des Generalinspekteurs der
Bundeswehr 1986 sei das zentrale Forschungs- und Technologiekonzept des BMVg "unter
Geheimhaltungs-Gesichtspunkten sehr hoch einzustufen" (zit. nach Rilling 1988, S.78). So
wird ein sehr intransparenter Bereich geschaffen, der jeden, der sich hier einen Überblick
verschaffen möchte, vor große Probleme stellt. Die Situation in Deutschland unterscheidet
sich damit beispielsweise deutlich von der in den USA, wo entsprechende Angaben weitaus
transparenter gehandelt werden (vgl. z.B. FYDP - Future Years Defense Program, Defense
Budget 1996-97; DoD 1995).
Die geschilderte Intransparenz im Bereich deutscher Rüstungsforschung mag in den ersten
Jahren "hilfreich" für ein "sauberes" Bild Nachkriegs-Deutschlands im Ausland gewesen
sein. Heute, da der "sichere NATO-Partner" Deutschland nicht mehr so kritisch beäugt wird,
richtet sich die Intransparenz vor allem gegen einen offenen, demokratischen Diskurs
innerhalb des eigenen Landes.
Ausgehend von einem Gespräch auf einem Treffen der FIFF-Regionalgruppe Bremen entstand daher die Idee, die Informatik-Bereiche deutscher Universitäten hinsichtlich ihres Verhältnisses zu Rüstungsforschung zu befragen. In Zusammenhang mit einem Referat im Fach "Informatik und Gesellschaft" wurden daher 41 Informatik-Fachbereiche deutscher Universitäten und Hochschulen (Brauer et al. 1989, Appelrath 1991) angeschrieben, ferner die jeweiligen Informatik-Fachschaften. Es wurden im wesentlichen zwei Fragen gestellt, die mit "ja", "nein" oder "kein Kommentar" zu beantworten waren:
| 1. Gibt es in Ihrem Fachbereich oder an Ihrer Universität Beschlüsse, die sich mit
Rüstungsforschung oder Rüstungskonversion befassen?
2. Gibt es in Ihrem Fachbereich Forschungsprojekte in Zusammenarbeit mit Rüstungsunternehmen oder militärischen Einrichtungen, wie der NATO, der Bundeswehr oder der Bundeswehrverwaltung? |
Der Rücklauf seitens der Fachbereichs-Verwaltungen war erfreulich hoch (32, d.h. 78%),
seitens der Fachschaften deutlich geringer (7, d.h. 17%), wobei allerdings ein durch die
Umfrage angeregter reger inhaltlichen Austausch mit zwei Informatikfachschaften (RWTH
Aachen und Uni Tübingen) besonders hervorgehoben werden sollte. Im weiteren wird nur auf
die Antworten der Fachbereichsverwaltungen Bezug genommen.
Vier Fachbereichsverwaltungen (12,5% des Rücklaufs) gaben zu beiden Fragen keine
Stellungnahme ab (FH Braunschweig/Wolfenbüttel, Uni Bonn, Uni Bielefeld und Uni
Clausthal).
Auf die Frage nach Beschlüssen der Hochschule oder des Fachbereichs antwortete die
überwiegende Mehrzahl der Fachbereiche mit "nein" (24, d.h. 75% bezogen auf den
Rücklauf). Mit "ja" antworteten:
TU Berlin
Beschluß Nr. 434 des Akademischen Senats vom 29.5.1991: Nach dem Wegfall aliierter Beschränkungen soll die TU in eigener Verantwortung sicherstellen, daß in ihrem Bereich weiterhin keine militärisch ausgerichtete Forschung betrieben wird. Wörtlich heißt es dort (Auszug):
"1. Der AS begrüßt die Diskussion innerhalb der Universität , die darauf abzielt, rüstungsrelevante Forschung auch nach dem Wegfall der alliierten Bestimmungen an der TU Berlin zu verhindern.
2. Die Mitglieder des AS sind sich darüber einig, daß an der TU Berlin keine Rüstungsforschung durchgeführt werden soll.
(...) Jede Antragstellerin und jeder Antragsteller von Forschungsprojekten soll erklären, daß
das betreffende Projekt nicht militärischen Zwecken dient."
Uni Bremen
Seitens der FB-Verwaltung kam ein einfaches "ja" als Antwort. Weitere Recherchen von
Mitgliedern der FIFF-Regionalgruppe erbrachten Hinweise auf einen frühen Beschluß der
Universität, auf den u.a. in einem Beschluß des Akademischen Senats 1991 (Nr. 5757) Bezug
genommen wurde. Der Verzicht auf Rüstungsforschung ist ferner allgemeine Politik des
Fachbereichs Mathematik/Informatik und kommt üblicherweise in einem entsprechenden
Passus des Kriterienkatalogs für Neuberufungen zum Ausdruck. Im Wortlaut des Protokolls
einer Berufungskommission vom Juni 1994: "8. Der Bewerber / die Bewerberin soll
zukünftig an der Universität Bremen keine Militär- und Rüstungsforschung betreiben und
sollte nicht aus Bereichen der Rüstungsforschung kommen".
Uni Oldenburg
Die FB-Verwaltung der Uni Oldenburg verwies auf §2(6) des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, welcher lautet: "Die den Hochschulen vom Land zur Verfügung gestellte Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln soll ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die friedlichen Zwecken dienen und nicht einer der Grenzen des §27 Abs.3 Satz 1 überschreitenden Geheimhaltung unterliegen". §27 Abs.3 Satz 1 lautet: "Vereinbarungen oder Zusagen, durch welche die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen ausgeschlossen oder über einen die wissenschaftliche Entwicklung beeinträchtigen Zeitraum hinausgeschoben wird, sind unzulässig". Dieser 1994 eingefügte Passus wurde vom Bundesverteidigungsministerium heftig kritisiert(3). Wie das BMVg Gelder als Druckmittel einsetzen will, macht eine Aussage deutlich, nach der "wichtige Kapazitäten auf wehrtechnischem und wehrmedizinischem Gebiet in Niedersachsen bei Auftragsvergaben nicht mehr herangezogen werden" können und eine diesbezügliche Weisung an die Vergabestellen erfolgt sei (zit. nach Spoo 1996). So etwas tut manch einem weh und es ist sicherlich kein Zufall, daß ausgerechnet die Dekane der ingenieurwissenschaftlichen Fachbereiche in einer gemeinsamen Erklärung der niedersächsischen Ministerin für Wissenschaft und Kultur Helga Schuchardt, vorwarfen, sie greife mit dieser Regelung in die Freiheit der Wissenschaft ein. Die Kritik des BMVg veranlaßte das Niedersächsische Wissenschaftsministerium dazu, in einer Presseerklärung nochmals deutlich darauf hinzuweisen, daß Hochschulen Orte wissenschaftlicher Auseinandersetzung sein sollen und sich dies nicht mit geheimhaltungsbedürftigen Forschungsvorhaben vertrage (NMWK 1994).
So erfreulich es ist, daß die Uni Oldenburg in ihrer Antwort auf diesen Paragraphen des NHG
Bezug nahm, so schade ist gleichzeitig, daß die anderen niedersächsischen Hochschulen dies
nicht taten (allerdings muß man ihnen vielleicht zu gute halten, daß in der Frage von
Beschlüssen des Fachbereichs oder der Universität die Rede war).
Uni Tübingen
Verweis auf die "Tübinger Formel", beschlossen vom Senat gegen jedwede
Rüstungsforschung (vgl. auch Schröter 1991).
Uni Dortmund
Die Uni Dortmund verwies in ihrer Antwort ("nein"(4)) - vermutlich um eine Intention
anzuzeigen - auf Seminare und Spezialveranstaltungen zum Thema "Rüstung und Informatik"
seit Anfang der 80er Jahre. Im Hinblick auf die geschichtliche Entwicklung der Informatik,
ihrer Bedeutung für und ihre vielfältigen Beziehungen zum Militär (vgl. u.a. Bickenbach et al.
1985, Bernhardt & Ruhmann 1991) müßten derartige Veranstaltungen eigentlich Bestandteil
jeglicher Informatik-Ausbildung sein. Daß dies - wie erwartet - nicht der Fall ist,
verdeutlichen die Ergebnisse einer früheren Befragung bei
bundesdeutschen/deutschsprachigen Informatik-Studiengänge und Fachschaften. Damals
meldeten nur drei Universitäten (TU Wien, Uni Hamburg und Uni Bremen) spezifische
Lehrveranstaltungen zum Themenbereich "Rüstung und Informatik", einige wenige andere
behandelten das Thema kurz innerhalb allgemeinerer Lehrveranstaltungen (vgl. Ansorge &
Streibl 1995).
Die Frage nach konkreten Forschungsprojekten im Rüstungsbereich brachte erwartungsgemäß wenig aussagekräftiges: 26 der 32 antwortenden Fachbereichsverwaltungen (d.h. 81%) verneinten diese Frage, darunter beispielsweise auch die Uni Karlsruhe, an der nach einem Verzeichnis des Verteidigungsministeriums zumindest früher eine Reihe von Projekten durchgeführt wurden (vgl. BMVg 1990). Nur zwei Hochschulen (Uni Mannheim sowie die Hochschule der Bundeswehr in München) gaben an, derartige Projekte durchzuführen.
Bei der Beantwortung dieser Frage dürften einige verzerrende Faktoren wirksam geworden
sein. So verschleiert der Trend zu Dual-use-Forschung (vgl. z.B. Domke 1992) oftmals auch
innerhalb der Fachbereiche die militärische Relevanz und das militärische Interesse an den
Forschungsergebnissen. Drittmittelfinanzierung über Umwege (z.B. über Firmen, die dann in
eigenem Namen als Drittmittelgeber und Kooperationspartner an die Hochschulen
herantreten) tut ein weiteres zur Vernebelung. Und vielleicht hat ja auch der in der Frage
benutzte Begriff "Rüstungsunternehmen" anstelle von "Verteidigungsindustrie" einen zu
abschreckenden Klang gehabt, als daß man damit in Verbindung gebracht werden möchte?
Die Ergebnisse unserer kleinen Umfrage - mag sie auch methodisch kleine Mängel haben - weisen deutlich darauf hin, daß eine kritische Auseinandersetzung mit Rüstungsforschung an Hochschulen viel zu selten stattfindet. Als Fazit aus den Befragungsergebnissen fordern wir daher Studierende, Forschende und Lehrende auf, an ihren jeweiligen Studiengängen und Fachbereichen eine aktivere Auseinandersetzung mit der Frage "Rüstung und Informatik" anzuregen und voranzutreiben - sowohl auf inhaltlicher Ebene (z.B. Lehrveranstaltungen, Gastvorträge und Aktionstage zu Themen aus diesem Bereich), als auch auf hochschulpolitischer Ebene (z.B. Diskussion über problematisch erscheinende oder dual-use-verdächtige Forschungsprojekte, Beschlußvorlagen für Grundsatzbeschlüsse u.ä.).
"Du. Forscher im Laboratorium.
Wenn sie dir morgen befehlen,
du sollst einen neuen Tod erfinden
gegen das alte Leben,
dann gibt es nur eins:
sag NEIN!"
(aus Wolfgang Borchert: Dann gibt es nur eins!)
Appelrath, H.-J. & Zimmerling, R. (Hrsg.) (1991): Studien- und Forschungsführer Informatik der neuen Bundesländer. 2. Auflage. Universität Oldenburg.
Bernhardt, U. & Ruhmann, I. (Hrsg.) (1991): Ein sauberer Tod. Informatik und Krieg. Marburg/Bonn: BdWi/FIFF - Schriftenreihe Wissenschaft und Frieden.
Bickenbach, J.; Keil-Slawik, R.; Löwe, M. & Wilhelm, R. (Hrsg.) (1985): Militarisierte Informatik. Bonn: BdWi/FIFF - Schriftenreihe Wissenschaft und Frieden, Nr.4.
Brauer, W.; Haacke, W. & Münch, S. (1989): Studien- und Forschungsführer Informatik (hrsg. von der Gesellschaft für Informatik). 2. neub. und erw. Auflage. Berlin: Springer.
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) (1970): Pressemitteilung vom 10.02.1970, zit. nach Wehrtechnik 3/1970.
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) (Hrsg.) (1990): Forschungsberichte aus der Wehrtechnik. Gesamtverzeichnis von 1970 bis 1989. Bonn.
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) (1996): Ressortkonzept zur Materialplanung Bundeswehr, Stand: 22.04.96. http://www.bmvg.government.de/Presseforum/Pressemappen/M3Q8.htm
Department of Defense (DoD) (1995): News Release, Reference Number 033-95, Stand: 06.02.1995. http://www.dtic.dla.mil/defenselink/news/Feb95/b020695_bt033-95.html
Domke, M. (1992): Dual Use: Berücksichtigung militärischer Anforderungen bei der zivilen Entwicklung neuer Technologien. In: Kreowski, H.J. (Hrsg.): Informatik zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Zur Erinnerung an Reinhold Franck. Berlin: Springer, S.266-279.
Franck, R. (1988): Informatik und ihre Bedeutung für die Rüstungsforschung. In: Braun, R.; Buckel, W.; Kankeleit, E. & Rilling, R. (Hrsg.): Rüstungsforschung. Diskussion der Probleme und Alternativen. Bonn: BdWi/FIFF - Schriftenreihe Wissenschaft und Frieden, Nr.10, S. 36-53.
Haunschild, H.H. (1986): Zivile Forschungsförderung und Perspektiven der Technologieentwicklung. In: Wehrtechnik 7/86, S.61-64
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (NMWK) (1994): Presseinformation Nr. 94061 vom 25.04.1994.
Rilling, R. (1988): Militärische Forschung in der Bundesrepublik Deutschland. In: Braun, R.; Buckel, W.; Kankeleit, E. & Rilling, R. (Hrsg.): Rüstungsforschung. Diskussion der Probleme und Alternativen. Bonn: BdWi/FIFF - Schriftenreihe Wissenschaft und Frieden, Nr.10, S. 74-93.
Schröter, W. (1991): Der Streit um die "Zivilklausel". Ein Kaleidoskop in neun dokumentarischen Bildern. In: Bernhardt, U.& Ruhmann, I. (Hrsg.): Ein sauberer Tod. Informatik und Krieg. Bonn: FIFF, S.298-316.
Spoo, E. (1996): Von einer, die auszog, den Frieden zu fördern. In: Frankfurter Rundschau
vom 17.01.1996
1. Europäische Verteidigungsgemeinschaft
2. Westeuropäische Union
3. Der Wortlaut dieser Kritik liegt uns leider nicht vor - der entsprechende Vorgang ist laut telefonischer Mitteilung des BMVg vom 30.08.1996 als VS eingestuft. - Tja, so ist das mit der Geheimhaltung....
4. Im Widerspruch dazu findet sich bei Schröter (1991, S.312) der Hinweis auf einen
Beschluß das Senats der Universität Dortmund vom 7. März 1991: "Der Senat der
Universität Dortmund erklärt im Sinne einer Selbstverpflichtung, daß die Forschung an der
Universität Dortmund ausschließlich zivilen Zwecken dient und auch zukünftig keine
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchgeführt werden, die erkennbar militärischen
Zwecken dienen sollen. (...)".
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