Barrierefreies Internet
Wie Blinde das Internet sehen und erleben
Klaus-Peter Wegge
Quelle: FIfF-Kommunikation, 13. Jahrgang, Heft 2.
Internet und Behinderung?
Das Internet erlaubt den freien, individuellen Zugang zu Informationen,
die gleichberechtigte Kommunikation und Interaktion mit Menschen in aller
Welt, den freien Handel und nicht zuletzt die Fernbedienung und Kontrolle
von Geräten und Maschinen in der eigenen Wohnung oder am Arbeitsplatz.
Und das sogar mobil von jedem beliebigen Ort der Erde! Vorzüge, die
man mehr und mehr zu schätzen lernt und die bereits für viele
Menschen fester Bestandteil des Berufs- aber auch des Privatlebens geworden
sind. Gerade ältere und behinderte Menschen könnten insbesondere
von diesen Möglichkeiten profitieren, da sie per Internet viele Dinge
wieder selbständig erledigen können und dadurch ihre häufig
eingeschränkte Mobilität zumindest teilweise kompensieren. Jedoch,
wie bei vielen anderen technischen Entwicklungen auch, bauen sich im Internet
vermehrt Barrieren für diese Personengruppe auf.
Dieser Artikel beschreibt aus Sicht eines Blinden die Probleme und Chancen,
die das Internet für behinderte und ältere Menschen bereit hält.
Es werden jedoch auch Lösungen gezeigt, die oftmals verblüffend
einfach sind und deren Umsetzung selbstverständlich werden muß.
Auch wenn in diesem Artikel in erster Linie von behinderten Menschen berichtet
wird, stehen sie stellvertretend für alle, die durch Alter oder andere
gesundheitliche Probleme auf dem Wege zu einer Behinderung sind oder die
temporär behindert sind. Selbst die Einschränkungen durch Hard-
oder Software (Internet per Mobiltelefon oder PDA) sowie widrige Umweltbedingungen
können als "Behinderung" betrachtet werden, für die nachstehende
Ausführungen gleichermaßen gelten.
Die gesellschaftliche Bedeutung des Internets
Das Internet ist vermeintlich eine schöne neue, heile Welt, die
sich mit rasendem Tempo entwickelt und mit anderen Technologien zusammenwächst
und die, wie das Telefon, die Art und Weise der mitmenschlichen Kommunikation
und Interaktion stark verändert. Dabei adressieren die Anbieter von
Dienstleistungen in erster Linie möglichst große Nutzergruppen,
die am ehesten bereit sind, direkt oder indirekt dafür zu bezahlen.
Die Motivation, einen eigenen Internet-Auftritt zu gestalten, ist sehr
unterschiedlich: Selbstdarstellung, Eigen- oder Fremdwerbung, der Verkauf
von Produkten und Diensten sind die wesentlichsten Aktivitäten. Triebfeder
ist dabei, die Kosten für Werbung, Vertrieb und Dienste gegenüber
der bisherigen, traditionellen Vorgehensweise drastisch zu reduzieren und
diese ggf. gar ganz abzulösen.
Da das Internet das erste Medium ist, bei dem der Nutzer wirklich interaktiv
bestimmt, was und wann er lesen will, haben die Anbieter von Dienstleistungen
verstärkt das Problem, in der enorm stark wachsenden Vielfalt des
Internets herauszuragen und gefunden zu werden. So muß ihr Auftritt
möglichst attraktiv sein, wobei sich dieser Begriff an der vermuteten
Zielgruppe orientiert. Hierbei ist den meisten nicht klar, dass sie durch
Verwendung bestimmter Präsentationstechniken Nutzergruppen ausgrenzen,
die diese nicht beherrschen oder keinen Zugang dazu haben.
Beispiele:
- Interaktion auf bewegten Darstellungen: "Klicken Sie auf den
hüpfenden Ball um weiter zu kommen!", "Rubbeln Sie das Los mit der
Maus frei." - Fast unmöglich für einen Menschen mit eingeschränkter
Motorik.
- Seiten mit Hintergrundbildern oder Farbeinstellungen, bei
denen partiell oder vollständig ein schlechter Kontrast zur Schrift
vorhanden ist.
- Bilder, Verweise oder Rahmen ohne textuelle Beschriftung.
Die ansprechende Gestaltung von Internet-Seiten ist so lange legitim
und natürlich auch erstrebenswert, wie dafür gesorgt wird, dass
die wesentlichen Informationen nicht nur den "Power-Usern" sondern ALLEN
zugänglich sind. Wird darauf bewußt verzichtet, z.B. dadurch,
dass eine Seite nur mit einem bestimmten Browser besucht werden darf, oder
wenn ein Service-Provider für seinen Internet-Zugang nur seine spezielle,
für viele Behinderte untaugliche Software vorschreibt, so ist dies
ein Akt der Diskriminierung. Der gipfelt in der Bestrafung derjenigen,
die statt der unzugänglichen Internet-Dienstleistung die traditionelle
Dienstleistung nutzen müssen.
Beispiele:
- Wer sein Konto per Internet führt, erhält Sonderkonditionen,
während die traditionelle Kontoführung mit hohen Gebühren
bestraft wird. Die Kontoführung per Telefon wurde bei fast allen Banken
in der BRD Ende 1999 eingestellt. Zur Zeit gibt es keine Homebanking-
Software, die von Blinden bedienbar ist. Dies gilt inklusive der Internet-basierten
Lösungen.
- Die Telefonauskünfte im Internet sind kostenlos. Wer
sie nicht nutzen kann, ist auf die teueren telefonischen Dienste angewiesen.
(Sonderregelungen für Behinderte wurden, wahrscheinlich im Rahmen
der Privatisierung und des steigenden Kostendrucks, eingestellt.) Die Nutzung
entsprechender Software auf CD ist für Blinde nur sehr eingeschränkt
möglich. Nur die Firma KlickTel GmbH (http://www.klicktel.de) pflegt
dankenswerter Weise auch weiterhin eine Programmversion für ihr Auskunftssystem,
das besonders gut von Blinden nutzbar ist.
- Der Fahrkartenverkauf im Internet wird teilweise durch Sonderkonditionen
gefördert, während einige Reisebüros dafür seit einiger
Zeit sogar Bearbeitungsgebühren berechnen.
- So mancher Onlineshop ist derart gestaltet, dass er völlig
unzugänglich für Behinderte ist. Gut, dass es hier manchmal Mitbewerber
gibt, die eine adäquate Internet-Präsentation bieten. Solche
Alternativen sind jedoch häufig nicht verfügbar wie z.B. bei
öffentlichen Institutionen (Arbeitsamt, Stadtverwaltung ...), Krankenkassen,
Banken ...
- Hotline per Internet oder teuer per Telefon 01805...
- Dokumente oder Software zum Herunterladen oder gegen Bezahlung
per Post (falls überhaupt noch verfügbar).
Im Jahre 2010 sind ca. 25% der Europäischen Bevölkerung älter
als 65 Jahre und/oder behindert. Dass diese Gruppe nicht von der modernen
Informations- und Kommunikationsgesellschaft ausgegrenzt werden darf, wurde
von den Politikern bereits als gesellschaftliches und soziales Problem
erkannt. Da die Entwickler und Betreiber der neuen Medien offenbar diese
Problematik verdrängen und nur vereinzelt die soziale Kompetenz beweisen,
ihr Angebot ALLEN zugänglich zu machen, bleibt - bedauerlicherweise
- nur der Weg der gesetzlichen Vorgaben und Regulationen.
Gesetzliche und Normative Aktivitäten
Bei der gesetzlichen Durchsetzung der Rechte behinderter Menschen spielen
die USA eine Vorreiterrolle. Auf Basis des "Americans with Disabilities
Act" (ADA, 1990) haben Behinderte in den USA die Möglichkeit, ihre
Gleichstellung mit Nichtbehinderten in allen Lebensbereichen durchzusetzen.
Spektakuläre Prozesse gegen Firmen, die Behinderte durch ihr Verhalten,
ihre Produkte oder Dienstleistungen (inklusive Internet) diskriminieren,
sind aus der Presse bekannt. Artikel 255 des "Telecommunications Act" (1996)
spezifiziert die Anforderungen in diesem Bereich im Detail. Die FCC
(Federal Communications Commission) beurteilt an Hand eines Kriterienkatalogs,
ob die Produzenten und Dienstleister den Anforderungen des Gesetzes genügen.
Ist dies nicht der Fall, so werden diese Anbieter in Ausschreibungen nicht
mehr berücksichtigt.
Auch die Europäische Kommission läßt im Rahmen der Initiative
"eEUROPE - An Information Society for All" (http://europa.eu.int/comm/dgs/information_society/info_de.htm)
Vorschläge bis Ende 2000 erarbeiten, die von den Mitgliedsstaaten
geprüft und in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Sie orientieren
sich an den US Gesetzen. In Europa wird zusätzlich der Weg eingeschlagen,
die Behindertenfreundlichkeit von Produkten und Dienstleistungen in Standards
festzulegen und einzuarbeiten, denen die Anbieter folgen sollen. Hier steht
das Prinzip des "Design for All" im Vordergrund, also die Nutzbarmachung
von Dienstleistungen und Produkten für einen möglichst großen
Teil der Bevölkerung. Erst in besonders aufwendigen Fällen kommt
das Konzept der "Assistive Technology" zum Tragen, also die Anbindung spezieller
Hard- oder Software über standardisierte Schnittstellen, z.B. der
Anschluß einer speziellen Tastatur an den Internet-PC.
In der BRD steht im Grundgesetz im Artikel 3, Abs. 3: "... Niemand darf
wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Ein Gleichstellungsgesetz,
das diese Forderung mit Leben erfüllt, soll Anfang 2001 erlassen
werden.
Wie behinderte Menschen das Internet nutzen
Der Zugang zum Internet erfolgt meistens mit dem privaten oder dienstlichen
PC, an den die notwendige Hardware angeschlossen ist und auf dem spezifische
Software zur Verfügung steht. Hierbei handelt es sich z.B. um Spezialtastaturen
oder Zeigewerkzeuge(Trackball, Tasten- oder Kopfmaus oder Augensteuerung),
spezielle Möbel und Monitore, Sprachausgaben und -steuerungen, taktile
Braille-Displays, Vergrößerungssoftware sog. Screen Magnifier
sowie Bildschirmausleseprogramme sog. Screen Reader oder Brückensoftware.
Viele dieser Komponenten sind hochgradig vom verwendeten Betriebssystem
abhängig und längst nicht für jedes verfügbar. Die
teilweise enormen Kosten für Hard- und Software werden im beruflichen
Umfeld meistens von verschiedenen staatlichen Stellen in der BRD weitgehend
getragen. Für die rein private Nutzung ist dies nicht die Regel.
Für den eigentlichen Zugang zum Internet wird - so weit wie irgend
möglich - einer der beiden meist verbreiteten Internet-Browser Netscape
oder MS Internet Explorer eingesetzt. Auch wenn sie im Detail den behinderten
Nutzer vor erhebliche Probleme stellen, so werden sie doch deshalb genutzt,
weil sie die meisten Internetseiten anzeigen können und ihre Installation
von Providern, Betriebssystemherstellern und Händlern bevorzugt unterstützt
wird. Dabei gibt es eine ganze Reihe von weniger bekannten Browsern wie
Opera (http://www.opera.com) oder Lynx (http://lynx.browser.org), die erheblich
besser auf die Bedürfnisse der jeweiligen Behinderung konfigurierbar
sind. Dabei geht es z.B. um die Einstellung von Farben, die Ausblendung
von Hintergrundbildern, die Skalierbarkeit von Fenstern, das Finden von
Überschriften und Verweisen, u.v.m. Internet-Seiten, die so konstruiert
sind, dass sie mit jedem Browser angezeigt werden können, tragen häufig
ein entsprechendes Logo (http://www.anybrowser.com.

Abb. 1: Ein Zeichen für Browser-Unabhängigkeit
Das "Web Accessibility Logo" (http://www.wgbh.org/wgbh/pages/ncam/currentprojects/symbolwinner.html)
kennzeichnet Seiten, die besonders gut für Behinderte geeignet sind.

Abb. 2: Web Accessibility Logo
Das Internet, ein vermeintlich durch und durch visuelles Medium, bereitet
Blinden die meisten Probleme. Deshalb muss zunächst erläutert
werden, wie sie mit dem PC arbeiten bevor die Internetnutzung beschrieben
wird.
Wie Blinde mit dem PC arbeiten
Sie nutzen als Ausgabemedium am PC die sog. Braillezeile, die buchstabenweise
den Text in die taktile Blindenschrift umsetzt. Jeder Buchstabe wird mit
8 Punkten in einer 2*4-Matrix codiert. Die kleinen Stifte in einem Buchstabenmodul
(Stückpreis ca 200 DM), werden durch piezokeramische Biegeelemente
zuverlässig gesenkt oder gehoben. 20 bis 80 Module bilden ein Braille
Display. Es wird mittels einer Software angesteuert, die als Screen Reader
bezeichnet wird. Wie der Name verrät, hat sie die Aufgabe, den Bildschirminhalt
derart auszulesen und zu interpretieren, dass er auf der Zeile dargestellt
oder per synthetischer Sprachausgabe vorgelesen wird.

Abb. 3: Buchstabenmodul einer Braillezeile
Da Sprachausgabe oder Braillezeile nur reine Texte präsentieren
können, benutzen Blinde gern die textuellen Oberflächen von Betriebssystemen.
So erfreuen sich MS-DOS und Varianten auch heute noch bei vielen Blinden
hoher Beliebtheit. Die grafischen Oberflächen von Betriebssystemen
stellen zwar einen Fortschritt für den "normalen" Nutzer dar, sind
jedoch eher ein Rückschritt für Blinde. Visualisierungs- und
Zeigetechniken müssen vom Screen Reader rückübersetzt werden.
Topologische Informationen, die Erkennung und Umsetzung von Ikonen, Auswahl
und Navigation, Fensterüberlagerungen, bewegte Bilder u.v.m. müssen
adäquat umgesetzt werden, wobei diese Anpassungen für jede Applikation
programmiert werden muß.
Screen Reader für Windows9x/NT und OS/2 sind verfügbar, für
Win2000 in Arbeit. Für Apple Macintosh gibt es keine Lösung.
Sie erlauben den Umgang mit dem Betriebssystem selbst und einigen Programmen.
Eine ganze Reihe von Programmen, die eigene Grafikbibliotheken nutzen oder
nicht alternativ zur Maus per Tastatur bedienbar sind, sind für Blinde
nicht nutzbar. Die von Microsoft 1998 für seine Betriebssysteme entwickelte
und leider noch nicht vollständig unterstützte MSAA-Schnittstelle
(Microsoft Active Accessibility: http://www.eu.microsoft.com/enable/msaa/default.html)
gibt Applikationsprogrammieren die Möglichkeit, den Grafikobjekten
Beschreibungen zuzuordnen, die von einem Screen Reader mit entsprechenden
Fähigkeiten dann ausgewertet werden.
Besonders interessant für Blinde ist das LINUX-Betriebssystem,
das durch seine klare Trennung von textueller und grafischer Oberfläche
besticht. Eine Vielzahl von Programmen kann sowohl im Textmodus als auch
im Grafikmodus benutzt werden. Für die Textoberfläche bietet
die Siemens AG, Abteilung C-LAB, den ersten professionellen Screen Reader
für Linux an (http://www.c-lab.de/insb/uxdots.htm), an dessen Entwicklung
der Autor - nicht zuletzt für den eigenen Bedarf - beteiligt ist.
Für die LINUX Windowmanager gibt es zur Zeit noch keinen Zugang für
Blinde. Eine Herausforderung, der sich das Entwicklerteam bei entsprechender
Förderung gern stellen würde.
Wie Blinde das Internet sehen und erleben
Blinde haben prinzipiell drei Möglichkeiten, das Internet zu nutzen:
- Unter einem Windows-Betriebssystem mit einem MSAA-fähigen
MS Internetexplorer unter Verwendung eines angepaßten Screen Readers
(z.B. JAWS: http://www.hj.com).
- Unter einem Windows-Betriebssystem mit dem IBM Homepage Reader
(http://www-3.ibm.com/able/hpr.htm), der auf dem Browser Netscape basiert
und Internetseiten per synthetischer Sprache vorliest.
- Unter Windows, DOS, LINUX oder OS/2 mit dem textorientierten
Browser Lynx (http://lynx.browser.org). Dieser vom Autor präferierte
und teilweise mit entwickelte Browser setzt direkt die HTML-
Spezifikationen in eine adäquate Textpräsentation um wobei der
Umweg über eine grafische Oberfläche und den Screen Reader inklusive
seiner Anpassungsskripte vermieden wird. Durch die verfügbare DOS-Version
kann er mit allen, selbst veralteten oder preiswerten nicht Windows-tauglichen
Braillezeilen zusammenarbeiten, was bei den enormen Kosten dieser Ausgabemedien
ein wichtiges Argument ist.
Die Ausgabe von Lynx kann man sich wie die Darstellung auf einem alten
Textterminal vorstellen, wobei Farbattribute durchaus zur Markierung von
Informationen genutzt werden. Allerdings werden die Farbvorgaben der Internet-Seite
überdefiniert, damit sich der Nutzer eine passende Einstellung für
seine Braillezeile oder seinen Sehrest auswählen kann. Der "Originaltext"
wird mit Informationen angereichert, die bei der Orientierung und Navigation
helfen. So werden z.B. Verweise durchnumeriert und sind somit direkt oder
über die Pfeiltasten anzuspringen. Umfangreiche Such- und Sprungfunktionen
sind implementiert. Bilder werden durch ihren Alternativtext oder ihren
Namen präsentiert, können aber auch heruntergeladen oder angezeigt
werden, so dass sie von einem "sehenden" erläutert werden können.
Selbst Seiten mit Rahmen, Formularen sind kein Problem. Probleme gibt es
jedoch, wenn Seiten JAVAScript, Java oder Plugins benötigen. An einer
Lösung für JavaScript wird gearbeitet, während ein genereller
Java-Support extrem schwierig erscheint. Dies scheitert zur Zeit an mangelnden
Konzepten zur generellen textuellen Umsetzung von beliebigen Java-Applets.
Tips für die Gestaltung von barrierefreien Internetseiten
Wie man Internet-Seiten attraktiv und barrierefrei gestalten kann,
wird von der Web Accesibility Initiative (WAI) (http://www.w3.org/WAI)
beim World Wide Web Consortium (W3C) erarbeitet. Die umfangreichen Veröffentlichungen
sind die Basis für viele weitere im Netz verfügbare Guidelines.
Hier sollen zum Abschluß die wichtigsten Hinweise kurz gegeben
werden. Ihre Beachtung führt schon zu einer Internet-Seite, die von
ALLEN gut gelesen werden kann!
- Präsentieren Sie wichtige Informationen nicht nur alleinig
in Bildern oder Multimediaanimationen oder Audiodateien. Sie sollten zusätzlich
auch textuell bereitgehalten werden.
- Setzen Sie Alternativtexte für Verweise, Bilder und Rahmen.
Eine vom Generierungswerkzeug erzeugte Nummer, eine leere Angabe oder eine
überlange Erklärung sind nicht hilfreich. Eine Rahmenbezeichnung
"linksunten" ist gut gemeint, doch die Position interessiert nicht, sonder
die Funktion. "Navigation", "Inhalt" etc. sind geeignete Namen.
- Verwenden Sie korrektes HTML. 90% der deutschen Internet-Seiten
sind syntaktisch fehlerhaft.
- Prüfen Sie Ihre Seite mit verschiedenen Browsern. Dadurch
vermeiden Sie die Nutzung von Seiteneffekten Ihres Lieblingsbrowsers.
- Prüfen Sie die Voreinstellungen Ihres Generierungswerkzeuges:
Sprache, Zeichensatz, Formatierungen, Alternativtexte ... (Dies ist eine
der häufigsten Fehlerursachen! Profis werfen einen Blick auf die generierten
Dateien.)
- Benutzen Sie HTML-Konstrukte nur für die vorgesehene
Formatierung: Überschriften nicht zur Schriftgrößenänderung,
Tabellen nicht zum Blocksatz, ...
- Legen Sie Texte nicht als Bilder ab.
- Lassen Sie Skripte möglichst nur auf der Serverseite
und nicht auf der Client-Seite laufen: Servlets statt Applets, USMAP statt
ISMAP...
- Wenn Sie Java oder JavaScript nutzen, schaffen Sie alternative
Möglichkeiten um an die dahinterstehenden Verweise und Informationen
zu kommen.
- Sperren Sie Ihre Seite nicht für bestimmte Browser.
Alle Rechte vorbehalten!
Quelle: FIfF-Kommunikation, 13. Jahrgang, Heft 2.
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Hinweise und Anmerkungen bitte an Ralf E. Streibl.
Letzte Änderung: 03.07.2000