Quelle: FIfF-Kommunikation, 13. Jahrgang, Heft 2.
Der Computer kann für Beschäftigte mit Behinderungen Arbeitsmittel und technische Hilfe zugleich sein. Vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten auf Software-Basis stellen alternative Eingabe- und Ausgabemöglichkeiten zur Verfügung, die kostengünstig und zugleich mobil, also auch auf andere Computer übertragbar sind. Zusätzlich wird diese Palette durch hardware-seitige Erweiterungen ergänzt, um auch bei Behinderungen mit starken Einschränkungen der Motorik oder bei sensorischen Behinderungen Zugangsmöglichkeiten zum Computer zu schaffen. Damit stehen Menschen mit Behinderungen prinzipiell alle Tätigkeitsfelder offen, die auf der Arbeit mit Computern beruhen.[1] [2]
Im folgenden soll jedoch nicht versucht werden, einen Überblick über die Vielzahl dieser Unterstützungsmöglichkeiten zu geben.[3] Vielmehr möchten wir auf der Basis einiger Forschungsprojekte im Bereich der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen einen Gedankengang nachzeichnen, der zu einer vielleicht überraschenden Erkenntnis führt: Dass nämlich Forschungsergebnisse und -ansätze aus dem Bereich der zugänglichen Gestaltung von Computern für Benutzer mit Behinderungen heute angesichts mobiler Datenverarbeitung aktueller denn je sind und längst nicht mehr auf diesen Benutzerkreis beschränkt sind.
Die Herausforderung besteht hier in der Vielzahl der zu berücksichtigenden
technologischen, organisatorischen, personellen, ökonomischen und
rechtlichen Aspekte. Dies reicht von der Gestaltung der EDV-Arbeitsplätze
über die Auswahl und Schulung des Betreuungspersonals bzw. der Beschäftigten
bis hin zu einem geeigneten Marketingkonzept. Zwei entsprechende Forschungsprojekte
wurden am Institut für Technologie und Arbeit gemeinsam mit rheinland-pfälzischen
WfB in den Jahren 1994 bis 1999 durchgeführt.
Die Forschungsprojekte konnten nachweisen, dass EDV-Arbeitsplätze in WfB alternative Beschäftigungsfelder für einen bestimmten Personenkreis eröffnen können, die dort bisher nicht adäquat beschäftigt werden konnten. Gruppen- und Mischtätigkeitskonzepte sowie angepasste Arbeitsinhalte konnten dazu beitragen, eine Replikation des Schemas 'Einzelkämpfer' oder 'Massenadressenerfasser', zu vermeiden und die soziale Komponente der Arbeit zu stärken. Gestaltungsmaßnahmen erstreckten sich daher von der EDV-Raumgestaltung, der Arbeitsplatzanordnung, der Untergliederung in handhabbare und fähigkeitsgerechte Arbeitsschritte bis hin zur Schulung der Kommunikationsmöglichkeiten, die durch den Einsatz von Computern entstehen. Zusammenfassend läßt sich aufgrund der Projektergebnisse sagen, dass geeignete organisatorische, technische, und personelle Maßnahmen dazu beitragen können, auch für Beschäftigte mit schwersten oder mehrfachen Behinderungen Echtarbeitsplätze durch den Einsatz von Computern zu schaffen.[4] [5] [6]
Im Verlauf der Forschungsprojekte kündigte sich die Umsetzung der EU-Bildschirmrichtlinie in Deutschland an, so dass Konformität der gerade entstehenden neuen Arbeitsplätze mit den darin verankerten Anforderungen angestrebt wurde. Eine erste Untersuchung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Arbeitsplätze sowie der damit verbundenen Verpflichtungen für die Arbeitgeber zeigte, dass eine Umsetzung der Richtlinie Probleme aufwerfen würde, die sich auf alle EDV-Arbeitsplätze (nicht nur in WfB) beziehen, die an die besonderen Bedürfnisse von Beschäftigten mit Behinderungen angepaßt wurden. Wie kann bspw. die Sicherheit und der Gesundheitsschutz an EDV-Arbeitsplätzen gewährleistet werden, wenn diese von Standard-Arbeitsplatzkonfigurationen abweichen und damit von keinem bisher verfügbaren Gefährdungsanalyse-Instrumentarium auf potenzielle Risiken hin untersucht werden können?
Hintergrund
Der Arbeitsschutz hat in der Bundesrepublik eine lange und erfolgreiche
Tradition und kann in jüngerer Zeit nicht mehr losgelöst von
europäischen Entwicklungen gesehen werden. Grundlage des Arbeitsschutzes
auf europäischer Ebene ist die sogenannte EG-Rahmenrichtlinie zum
betrieblichen Arbeitsschutz (Richtlinie 89/391/EWG), die Maßnahmen
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer
bei der Arbeit beinhaltet. In diesem Zusammenhang wurde 1990 die bekannte
EU-Bildschirmrichtlinie (90/270/EWG) erlassen, die Mindestanforderungen
an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz an Bildschirmgeräten definierte.
In der Bundesrepublik trat die entsprechende nationale Umsetzung erst im
Dezember 1996 in Kraft. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung -
BildscharbV) stellt dabei nur einen Rahmen dar, innerhalb dessen Unternehmen
angepaßte Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen können.
Defizite
Beleuchtet man jedoch die Bildschirmarbeitsverordnung dahingehend,
inwiefern Sicherheit und Gesundheitsschutz durch die Bestimmungen gleichermaßen
für Beschäftigte mit und für Beschäftigte ohne Behinderungen
gewährleistet werden, machen sich Defizite bemerkbar. Schon durch
die Namensgebung bringt die Verordnung zum Ausdruck, dass sie sich nur
auf Arbeitsplätze, die mit Bildschirmgeräten ausgestattet sind,
bezieht. Da jedoch bspw. blinde Beschäftigte keinen Bildschirm zur
Ausgabe von Informationen verwenden, handelt es sich bei ihnen nicht um
Beschäftigte im Sinne der Verordnung. Zwar erlaubt die Verordnung
eine Abweichung von den in ihrem Anhang festgelegten Anforderungen, wenn
ein Arbeitsplatz "... entsprechend den jeweiligen Fähigkeiten der
daran tätigen Behinderten unter Berücksichtigung der Art und
Schwere der Behinderung gestaltet wird ...", jedoch kommt dieser Passus
erst gar nicht zum Tragen, da der Anwendungsbereich der Verordnung von
vorneherein auf die Arbeit an Bildschirmgeräten eingeschränkt
wird. Auch die besonderen Anforderungen des Anhanges fokussieren auf Standard-Arbeitsplätze
(Bildschirm, Tastatur, ggf. Positionierungsmedium) und berücksichtigen
keine Abweichungen von dieser Konstellation. Will ein Arbeitgeber jedoch
gleiche Maßstäbe bzgl. der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
an EDV-Arbeitsplätzen für alle Beschäftigten anlegen, stellt
sich das Problem, dass europaweit lange Zeit kein Instrumentarium existierte,
das die Bedürfnisse von Beschäftigten mit Behinderungen an EDV-Arbeitsplätzen
berücksichtigt.
Umsetzung der BildscharbV an Non-Standard-Arbeitsplätzen
Diese Notwendigkeit wurde zu einem drängenden Problem in dem zuvor
dargestellten Forschungsprojekt in WfB. Sicherheit und Gesundheitsschutz
nahmen in WfB stets einen hohen Stellenwert ein, und so sollte die Konformität
der neu einzurichtenden Arbeitsplätze mit der Bildschirmarbeitsverordnung
gewährleistet werden. Aus diesem Grunde wurde in einem weiteren Projekt
die Entwicklung eines Gefährdungsanalyse-Instrumentariums angestrebt,
das die Bedürfnisse von Beschäftigten und die besonderen Arbeitsplatzanpassungen
berücksichtigt. Problematisch erwies sich dabei der Mangel an empirischen
Daten. Abgesehen davon, dass die in der Forschungsliteratur dokumentierten
Ergebnisse zur Nutzung von Standard-Tastaturen und -Positionierungsmedien
zwar reichlich, jedoch keinesfalls konsistent sind, so finden sich nur
sehr wenige oder keine Untersuchungen der Ergonomie von Sondertastaturen,
Einzelschaltern, Saug-/Blasschaltern, Sprachsteuerungen, Audioausgaben,
Braille-Ausgaben, elektromyographische Eingabesensoren, etc., insbesondere
unter Berücksichtigung von NutzerInnen mit Behinderungen. Eine datengestützte
Erstellung eines Instrumentariums, das die Bedürfnisse von Beschäftigten
mit Behinderungen an EDV-Arbeitsplätzen adäquat berücksichtigt,
war daher nicht möglich.
![]() | Simulation eines Stirnstabbenutzers, d.h., einer Person, die nur mit Hilfe des Kopfes eine Tastatur bedienen kann. Mit einem CAD Programm liessen sich unterschiedliche Konfigurationen austesten, um eine geringstmögliche Belastung des Stützappartes zu erreichen. |
Daher wurde bei der Gestaltung des Instrumentariums auf Erfahrungswissen zurückgegriffen, um zumindest Gefährdungseinschätzungen zu berücksichtigen. Dieses Wissen wurde von Experten erfragt, die täglich mit der Gestaltung bzw. der Risikobeurteilung von EDV-Arbeitsplätzen konfrontiert sind. Dies sind insbesondere technische Berater an Arbeitsämtern (=> Gestaltungsaspekte), Hersteller von spezifischen Ein- und Ausgabegeräten (=> prospektive Gefährdungsminimierung), sowie Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz (=> Gefährdungsbeurteilung). Das Resultat ist ein Gefährdungsanalyse-Instrumentarium ("GEA"[7]), das sowohl von Beschäftigten (mit und ohne Behinderungen) als auch von Arbeitssicherheitsexperten genutzt werden kann, um auch Non-Standard-Arbeitsplätze hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu untersuchen.[8]
Dieser Auswahlprozess geschieht in Unternehmen nicht selten ohne Beteiligung der Beschäftigten und kann durch zahlreiche Rahmenbedingungen (Informationsdefizite, Kostenlimits, Kompatibilitätseinschränkungen, etc.) schon frühzeitig derart eingeengt werden, dass letztendlich keine echte Auswahl mehr besteht und nicht notwendigerweise die "beste" Alternative ausgewählt wird.
In Konsequenz müssen dann Software-"Krücken" (software curbcuts), also kleine Hilfsprogramme (z.B. Screenreader, Vergrößerungssoftware, Tremorfilter), oder Zusatzgeräte (z.B. synthetische Sprachausgabe, Braille-Zeilen, Einfachschalter) hinzugefügt werden, um eine Software zugänglich für Beschäftigte mit Behinderungen zu machen.
Die nachträgliche Verwendung bzw. Entwicklung von solchen Assistiven Technologien (AT) bringt jedoch vielerlei Nachteile mit sich:
Dieses Konzept des Design for All, das auch in der Produktergonomie / Industrial Design Verbreitung gefunden hat, wurde in den 90er Jahren durch die Arbeitsgruppe um Constantine Stephanidis (ICS-FORTH, Griechenland) auf die Gestaltung von Mensch-Computer-Schnittstellen übertragen ("User Interfaces for All"[9]). Ziel ist die Entwicklung von Schnittstellen, die von Vorneherein ohne spezielle zusätzliche (Hardware- oder Software-basierten) Hilfsmittel nutzbar sind für einen Benutzerkreis mit den unterschiedlichsten Voraussetzungen, Fähigkeiten, Präferenzen oder Bedürfnissen.[10] Die praktische Umsetzbarkeit wurde in einem europäischen Gemeinschaftsprojekt (ACTS AVANTI) demonstriert.[11] Mit diesem Ansatz sollen nicht nur die oben beschriebenen Nachteile der nachträglichen Verwendung / Entwicklung von AT vermieden werden, sondern auch die generelle Interaktionsqualität der Software verbessert werden.
Design for All bedeutet also, nicht für jede Zielgruppe ein gesondertes
Produkt zu entwerfen, sondern die unterschiedlichen Benutzeranforderungen
in ein einziges Produkt (hier: Benutzungs-Schnittstelle) zu integrieren.
Dass dabei mit einzelnen "Features" häufig unterschiedliche Zielgruppen
bedient werden können, zeigt ein weiterer Vergleich aus dem Bereich
der Architektur. Dort werden Rampen an Gebäuden auch von Personen
mit Kinderwagen, älteren Personen mit Gehproblemen oder Zulieferern
genutzt, was nicht nur ein zufälliger Nebeneffekt, sondern Design-Ziel
ist. Analoges gilt auch für die Schnittstellengestaltung: Tastatur-Shortcuts
erlauben nicht nur Menschen mit motorischen Behinderungen, die eine Maus
nicht bedienen können, sondern auch geübten Nutzern eine beschleunigte
Bedienung von Software. Vergrößerungsoptionen in Web-Browsern
erlauben nicht nur für Menschen mit Sehbehinderungen, zu kleine Schriftgrößen
auf ergonomisch lesbare Maße zu bringen. Optische Warnhinweise
unterstützen nicht nur hörgeschädigte Menschen, sondern
erlauben generell die Benutzung in einem Umfeld, in dem Warntöne störend
(z.B. Bibliothek) oder nicht wahrnehmbar (z.B. laute Fabrikhalle) wären.
Gerade dieses letzte Beispiel weist auf eine neue Rahmenbedingung hin, die mit der rasanten Verbreitung mobiler und tragbarer bzw. in das Umfeld integrierter Computer immer deutlicher in den Vordergrund drängt. Die Umgebung, in der diese Systeme genutzt werden, kann zu einer kontextbedingten Behinderung führen: ein Autofahrer kann bspw. während der Fahrt seine Hände nur eingeschränkt zur Eingabe und die Augen ebenfalls nur sehr eingeschränkt zur Wahrnehmung von Bildschirmausgaben benutzen. Unter diesen Rahmenbedingungen hat sich das Prinzip des Design for All endgültig von seinen Ursprüngen gelöst, die vor gut einem Jahrzehnt in der zugänglichen Gestaltung von Benutzungsschnittstellen für Menschen mit Behinderungen lagen, und sich als eigener Forschungsbereich emanzipiert.
Entsprechend findet sich Design for All im fünften Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Kommission im Information Society Technologies (IST) Programm[12] fest verankert, in der eEurope Initiative[13] erwähnt oder als Inhalt europäischer Standardisierungsbemühungen[14]. Die Vision, die hinter diesen Bemühungen steht, beruht auf der Erkenntnis, dass Behinderung kontextbezogen ist[15], d.h., dass ein entsprechend inklusiv gestaltetes Umfeld dazu beitragen kann, dass ein "Schaden"[16]; oder eine Einschränkung nicht notwendigerweise auch zu einer Behinderung führt. In Hinblick auf die potenzielle Allgegenwart von (sichtbaren oder integrierten) Computern insbesondere auch im beruflichen Umfeld muss es also zukünftig darum gehen, prospektiv die Bedürfnisse möglichst aller Benutzer zu berücksichtigen, um nicht neue Behinderungen in der Informationsgesellschaft zu erzeugen.
[1] Weber, H.: Informations- und Kommunikationstechnologien - Verdeckte Ausgrenzung oder Integrationschance für Menschen mit Behinderungen?, in: Zwierlein, E.; Isenmann, R. (Hrsg.): Virtuelle Welten und Teleworking: Herausforderungen - Chancen - Risiken, Aachen 1998, S. 235 - 252, ISBN: 3-8265-4322-X
[2] Leidermann, F.; Egner-Bouché, C.; Spartz, M.: Bibliographie "Telearbeit und Menschen mit Behinderungen", online:http://www.rehadat.de
[3] Einen guten Überblick bietet das REHADAT-Datenbanksystem (http://www.rehadat.de). Darüber hinaus stellt die jährliche REHA-Messe konkrete Arbeitsplatzgestaltungsansätze vor und präsentiert zahlreiche technische Hilfen.
[4] Weber, H.; Zink, K. J.: EDV-Arbeitsplätze für Menschen mit körperlichen Behinderungen, Universität Kaiserslautern 1998 (147 Seiten), ISBN: 3-925178-20-1, ISSN: 1435-7348 (Berichte aus dem Institut für Technologie und Arbeit)
[5] Leidermann, F.; Zink, K. J.: Systematische Qualifizierung in Werkstätten für Behinderte, Universität Kaiserslautern 2000, Berichte aus dem Institut für Technologie und Arbeit (in Vorbereitung)
[6] Zink, K. J.; Leidermann, F.; Weber, H.: Computer work in sheltered employment: a systematic approach for qualification. in: New technology in the human services, Vol. 12, No 1/2, 1999, pp. 33-38, ISSN: 0950 0684
[7] Weitere Informationen verfügbar online: http://www.ergo-online.de bzw. http://www.sozialnetz-hessen.de/ergo-online/AP-Analyse/gea.htm
[8] Weber, H.: Entwicklung eines Gefährdungsanalyse-Instrumentariums zur Beurteilung von EDV-Arbeitsplätzen für Beschäftigte mit und ohne Behinderungen, Bad Iburg: Der Andere Verlag, 1999
[9] Tagungs-Proceedings online: http://www.ics.forth.gr/proj/at-hci/UI4ALL/
[10] Stephanidis, C. (1997). User Interfaces for All: Developing Interfaces for Diverse User Groups. In A. Jameson, C. Paris, & C. Tasso (Eds.), Proceedings of the 6th International Conference on User Modeling (UM '97), Chia Laguna, Italy, 2-5 June (pp. 443-444). Series: CISM International Centre for Mechanical Sciences. NR. 383. Berlin: Springer-Verlag.
[11] Ein Ergebnis des Projektes ist ein Web-Browser (AVANTI-Browser), der bedienbar ist durch blinde, körperbehinderte, oder computer-unerfahrene Benutzer, und dabei sowohl (im vorhinein) adaptierbar ist als auch (während der Benutzung) sich adaptiv an den jeweiligen Nutzer anpasst.
[12] online: http://www.cordis.lu/ist
[13] online: http://europa.eu.int/comm/information_society/eeurope/index_en.htm
[14] ICT Standards Board Project on "Design for All and Assistive Technologies in ICT" (CEN, CENELEC, ETSI); online: http://www.cenorm.be/isss/Workshop/Design-for-All/
[15] International Classification of Functioning and Disability, ICIDH-2; online: http://www.who.int/icidh/
[16] "Ein Schaden ist ein Verlust oder eine Abnormalität der Körperstruktur oder einer physischen oder psychischen Funktion." (ICIDH-2, S. 20)
Quelle: FIfF-Kommunikation, 13. Jahrgang, Heft 2.
Die komplette Zeitschrift kann bei der FIfF-Geschäftsstelle bestellt werden.