08/1999: Schreiben des Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten an das Hessische Innenministerium (nur als PDF-Datei via Pro Asyl): Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie zum Einsatz einer Smart-Card im Asylverfahren
Der hessische Datenschutzbeauftragte hat mit Schreiben vom 25. August 1999 erhebliche Bedenken gegen den umfassenden Einsatz und die beabsichtigten Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geäußert.
Pro Asyl (Mai 2000): neue Bestrebungen in Brandenburg:
In einigen Brandenburger Städten sind Bestrebungen im Gange, Flüchtlinge mit einer Chipkarte auszurüsten und dadurch die Gutscheine zu ersetzen. Offenbar möchte man sich Gutscheinumtauschaktionen und den Verwaltungsaufwand gleich vom Hals schaffen. Es zeichnet sich ab, dass es vergleichsweise wenige Akzeptanzstellen geben wird und die Flüchtlinge in den Läden Sonderkassen benutzen müssen. Nach Erfahrungen aus anderen Orten weigern sich Discounter, die sogenannte Infracard zu akzeptieren, so dass die Betroffenen gezwungen sind, in relativ teuren Läden einzukaufen. Die Infracard ist vermutlich auch der Versuchsballon für die Durchsetzung einer multifunktionalen Chipkarte (Asylcard), zu der Machbarkeitsstudien seit längerem vorliegen. Ziel letztendlich: Der gläserne Flüchtling.
(Quelle: http://www.proasyl.de/texte/mappe/2000/32.htm
Weitere Hintergrundinformationen:
Pro Asyl - Menschenrechtsorganisation für Flüchtlinge